Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.
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Fracking im Koalitionsvertrag: CDU, CSU und SPD legen gefährliche Mogelpackung vor – BBU empfiehlt SPD-Mitgliedern Ablehnung

(Bonn, Berlin, 27.11.2013) Als gefährliche Mogelpackung bezeichnet der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) die Abmachungen zum Fracking im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD. Der Vertrag sieht kein Fracking-Verbot oder Moratorium vor. Politiker der geplanten Koalition hatten in den letzten Wochen den Eindruck erweckt, ein Moratorium würde im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Die nun skizzierten Anforderungen an die Erforschung und Durchführung von Fracking fallen dabei jedoch noch hinter den ersten Entwurf des Abschnitts „Fracking“ im Koalitionsvertrag zurück. Der BBU empfiehlt den SPD-Mitgliedern daher, den Koalitionsvertrag bei der Abstimmung in der SPD abzulehnen, um sich vor den Gefahren vor Fracking zu schützen.

Oliver Kalusch, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands des BBU führt aus: „Es ist erschreckend, wie der bisher schon inakzeptable Entwurf der Passage zum Fracking bei der Formulierung des Koalitionsvertrags immer weiter aufgeweicht wurde. Während der Ergebnisentwurf der Arbeitsgruppe Energie noch Forschung ohne Fracking in Aussicht stellte, fehlt diese entscheidende Einschränkung nun. Damit werden Fracking-Vorhaben unter dem Mantel der Forschung salonfähig gemacht. Auch auf die Anlage einer Datenbank, in der beim Fracking eingesetzte Stoffe systematisiert und bewertet werden sollten, wird nun verzichtet. Dazu passt, dass der Hinweis gestrichen wurde, dass die aktuellen Gutachten zu dem Ergebnis kommen, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht auszuschließen ist.“

Der BBU betont, dass mit dem Koalitionsvertrag lediglich die Linie des noch im Amt befindlichen Umweltministers Peter Altmaier fortgesetzt wird, durch unscharfe Formulierungen und kosmetische Maßnahmen Fracking zu ermöglichen.

So wird im Koalitionsvertrag lediglich der Einsatz „umwelttoxischer Substanzen“ abgelehnt. Was aus dieser Ablehnung rechtlich folgen soll, bleibt unklar. Zudem kennt das Chemikalienrecht den Begriff der „umwelttoxischen Substanzen“ nicht. Und die Stoffgruppe der „umweltgefährdenden“ Stoffe umfasst nur einen kleinen Teil gefährlichen Chemikalien. Hier wird eine Untersagung vorgegaukelt, die nicht existiert.

Auch bezieht sich diese Ablehnung lediglich auf „unkonventionelle Lagerstätten“, ohne diese näher zu definieren. Damit wird den Bestrebungen der Industrie Tür und Tor geöffnet, die an einer Umdefinition des Begriffs „unkonventionell“ arbeitet.  Die Gasindustrie will Tightgas-Lagerstätten (Sandstein) als konventionell darstellen, um somit beschränkende Anforderungen zu umgehen und den öffentlichen Druck von einem Teil der Fracking-Vorhaben zu nehmen.

Statt ein Fracking-Verbot ins Bundesberggesetz aufzunehmen, sieht der Fahrplan von CDU, CSU und SPD nun eine Wiederauflage der unzureichenden Rechtsänderungsentwürfe von Altmaier aus dem ersten Halbjahr 2013 vor. Die Entwürfe scheiterten am Widerstand der Anti- Fracking-Bewegung und vieler Abgeordneter aus den Reihen der CDU.

Mit dem erneuten Anlauf soll den Bürgern offensichtlich Sand in die Augen gestreut werden. Eine Änderung des Rechts zur Umweltverträglichkeitsprüfung wird zu keiner einzigen zusätzlichen Umweltanforderung führen, da eine UVP materiell nicht mehr verlangen kann, als das jeweilige Fachrecht bereits vorsieht. Und die Änderung des Wasserrechts wird im Wesentlichen nur einen Schutz ausgewiesener Trinkwasserschutzgebiete umfassen, aber die restlichen 86% der Fläche Deutschlands außen vor lassen.

Der BBU empfiehlt daher den SPD-Mitgliedern bei der Abstimmung über den Koalitionsvertrag mit Nein zu stimmen. Die im Koalitionsvertrag skizzierte Vorgehensweise wird die Menschen nicht vor Fracking schützen, sondern sie den Gefahren dieser unbeherrschbaren Risikotechnik aussetzen. Die Ablehnung des Koalitionsvertrags hingegen wäre ein wichtiger Schritt, um einem ausnahmslosen Fracking-Verbot näher zu kommen.



Zur Finanzierung seines Engagements bittet der BBU um Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn, BLZ 37050198, Kontonummer: 19002666.

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter www.bbu-online.de; telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung und für umweltfreundliche Energiequellen.